Wichtiger Hinweis für Makler und Verwalter
Innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren müssen Immobilienmakler und –Verwalter (Gewerbetreibende aber auch Angestellte bzw. unmittelbar mitwirkende Beschäftigte) 20 Stunden Weiterbildung absolvieren - die nächste Frist endet am 31.12.2023.
Bei gleichzeitiger Tätigkeit als Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter besteht doppelte Weiterbildungspflicht im Umfang von 40 Stunden.
Die Weiterbildungspflicht gilt für alle Inhaber einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 4 GewO, unabhängig davon, ob von der Erlaubnis Gebrauch gemacht wird.
In vielen unserer Online-Seminare können Sie die Stunden anrechnen lassen!